Schufa und sonstige Auskunfteien errechnen die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Wenn ein Verbraucher jedoch negative Einträge bekommt, kann sich dies negativ auf seine Lebensplanung auswirken. Was können Verbraucher dagegen tun? Die besten Tipps gegen negative Schufa-Einträge gibt es im folgenden Artikel.
Banken fragen die Schufa-Einträge vor der Vergabe eines Kredits ab, Vermieter und Autohäuser wollen Schufa-Einträge sehen und selbst bei Mobilfunkverträgen müssen teilweise Bonitätsauskünfte gegeben werden. Diese werden oftmals von der Schufa, der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, ausgegeben.
Wenn die sogenannten Score-Werte gering ausfallen und die Bonität somit niedrig ist, kommen Kauf,- Kredit- oder Mietverträge gar nicht erst zustande – zulasten der Verbraucher. Daher lohnen sich die rechtzeitige Kontrolle und Überprüfung der Einträge, damit eventuell ein Einspruch bei Fehlern zeitnah erhoben werden kann.
Welche Auskunfteien gibt es in Deutschland?
Die größte und bekannteste Auskunftei für Privatpersonen ist die Schufa AG, die ihren Sitz in Wiesbaden hat. Die Aktiengesellschaft hat rund 10.000 Vertragspartner in nahezu allen Bereichen von Kreditinstituten über Banken bis hin zu Telefonanbietern und Onlinehändlern. Laut eigener Angabe besitzt die Schufa Daten von über 68 Millionen privaten Kunden und 6,25 Millionen Unternehmen.
Dennoch ist die Schufa nicht alleine in diesem Bereich tätig. Die Crif GmbH weist beispielsweise ebenfalls eine beachtliche Menge von rund 56 Millionen Kundendaten auf. Eine weitere bekannte Auskunftei lautet „Creditreform“, die den Fokus vor allem auf die Kreditwürdigkeit von Unternehmen (und nicht von Privatpersonen) legt.
Alle Auskunfteien vereinen ein gemeinsames Ziel: Sie sammeln Daten von Verbrauchern und Unternehmen. Aus den gesammelten Daten wird der Score-Wert als Kennzahl ermittelt. Mit dieser Kennzahl können Unternehmen entscheiden, ob sie mit der Person oder dem Unternehmen – aufgrund ihrer Kreditwürdigkeit – Verträge abschließen möchten oder nicht.
Welche Daten werden bei Auskunfteien gespeichert?
Die Daten reichen von Namen, Anschrift, Bankkonto, Kreditkarten, Informationen über Ratenzahlungsgeschäfte, Kreditdaten bis hin zu Bürgschaften. Dazu kommen beispielsweise Kündigungen oder Zahlungsstörungen bei Verträgen, sodass der Einblick in die Verbraucherdaten tiefgehend ist. Umso bedeutsamer wird ein effektiver Schutz vor Negativ-Einträgen.
Wie kann man von Negativ-Einträgen erfahren?
Wer die Informationen nicht aktiv sucht, wird leider kaum von einem Negativ-Eintrag bei der Schufa erfahren. Denn diese übermittelt neue Einträge nicht den Betroffenen. Verbraucher können jedoch einmal jährlich eine kostenfreie Datenkopie gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Schufa oder sonstigen Auskunfteien beantragen. Die Datenkopie regelmäßig einzuholen, macht durchaus Sinn, insbesondere dann, wenn ein Kredit oder neuer Mietvertrag abgeschlossen werden sollen. Somit können fehlerhafte oder falsche Einträge rechtzeitig korrigiert oder gelöscht werden.
Was kann man gegen negative Einträge tun?
Ein Grund für negative Einträge sind oftmals unbezahlte Kreditraten und Rechnungen oder gekündigte Girokonten mit unbezahlten Dispokrediten. In einigen Fällen werden Rechnungen aufgeführt, die schon längst beglichen sind. Gleichzeitig kann es auch zu Verwechslungen mit anderen Personen kommen, sodass die Daten falsch zugeordnet werden. Vor allem deshalb ist die Kontrolle der Datenkopie von hoher Relevanz. Wer die Fehler rechtzeitig erkennt, kann diese mithilfe von Nachweisen schnellstmöglich beheben.
Achtung: Eine unbezahlte Rechnung darf nur dann als Negativ-Eintrag gewertet werden, wenn zuvor zwei Mahnungen des Unternehmens an den Betroffenen geschickt wurden. Das Unternehmen ist in der Nachweispflicht, die Mahnungen herausgeschickt zu haben.
Wenn Verbraucher*innen einen Eintrag für falsch oder fehlerhaft befinden, sollten sie sich an die Schufa wenden. Diese spricht mit dem jeweiligen Unternehmen, welches den Eintrag veranlasst hat. Wenn der Fehler nachgewiesen werden konnte, wird der Vermerk umgehend korrigiert. Betroffene haben aber auch die Möglichkeit, direkt mit dem jeweiligen Unternehmen Kontakt aufzunehmen. Wenn das Unternehmen den Widerruf des Eintrages ablehnt, sollte mit einem Anwalt dagegen vorgegangen werden.
Bleiben negative Einträge ein Leben lang?
Nein, negative Einträge können auch gelöscht werden. Dazu gelten bestimmte Fristen. Wenn eine offene Rechnung letztendlich beglichen wird, bleibt der Schufa-Eintrag genau ab diesem Tag drei Jahre lang gespeichert und wird danach gelöscht. Auch der Vermerk über eine Privatinsolvenz wird nach Verfahrensabschluss nach drei Jahren entfernt.