Negativen Schufa-Eintrag löschen: So funktioniert es!

Insbesondere bei neuen Verträgen können Schufa-Einträge für Verbraucher zu einem echten Problem werden und den Hausbau, Autokauf, Mietvertrag oder Handyvertragsabschluss im Weg stehen. Hier gibt es die besten Tipps, um einen negativen Schufa-Eintrag wieder loszuwerden.

Mit einer guten Schufa-Bewertung sehen Firmen und Vermieter auf den ersten Blick, dass ihr potenzieller Kunde kreditwürdig ist. Bei einem schlechten Schufa-Score hingegen gehen die Unternehmen ein finanzielles Risiko ein. Die Schufa sammelt Daten von Verbrauchern und Unternehmen. Aus diesen Daten wird eine Kennzahl, ein sogenannter Score, ermittelt. Die Auskunftei berechnet mit der Abfrage bestimmter zahlungsrelevanter Angaben eine individuelle Wahrscheinlichkeit für das zukünftige Zahlungsverhalten eines potenziellen Kunden und gibt diese Einschätzung an die Unternehmen weiter.

So wird man einen negativen Schufa-Eintrag los

Nach welchen Kriterien stuft die Schufa ihre Kunden als kreditwürdig ein? Um diese Frage wurde lange Zeit ein Geheimnis gemacht. Mittlerweile weiß man, dass die Schufa ihre Daten von den jeweiligen Vertragspartnern wie beispielsweise Banken, Kreditinstitute oder Mobilfunk-Unternehmen bezieht. Allerdings ist der spezielle Algorithmus weiterhin als Betriebsgeheimnis geschützt.

Was ist eigentlich die Schufa?

Die Schufa „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ hat sich zur Aufgabe gemacht, ihre Vertragspartner mit Informationen über die Bonität und Kreditwürdigkeit ihrer Kunden zu versorgen, um sie vor Risiken und Verlusten zu schützen. Die Schufa ist eine Gemeinschaftseinrichtung und wird in Form einer Holding AG betrieben. Laut dem Gabler Wirtschaftslexikon sind Aktionäre und Vertragspartner „Unternehmen, die in ihren Geschäftsbeziehungen mit Kunden ein Kreditrisiko eingehen, d.h. v.a. Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, Handels- und Telekommunikationsunternehmen sowie sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren.“

Die Unternehmen geben der Schufa Informationen über die Zahlungen des Kunden (ob diese pünktlich und zuverlässig erfolgen oder nicht). Als Gegenleistung erhält das Unternehmen eine Bonitätsprüfung und Einschätzung der Zahlungsfähigkeit sowie Kreditwürdigkeit eines Kunden. Die Schufa verwaltet nach eigenen Angaben Daten von mehr als 68 Millionen Kunden.

Welche Daten fließen in die Schufa-Bewertung ein?

Die Schufa veröffentlichte jüngst Daten, die Einblicke in die Bewertung des Schufa-Scores geben. Tanja Birkholz, Vorstandschefin bei der Schufa, gibt an, sie wollen weg von der „unnahbaren Instanz – hin zu einem Dialog auf Augenhöhe“. Somit soll die Schufa mithilfe von verbraucherorientierten Inhalten und einem neuen Design auf ihrer Webseite für mehr Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit sorgen.
Laut der Webseite fließen folgende Kriterien in den Schufa-Score ein und bestimmen die Kreditwürdigkeit einer Person:

  • Kreditkarten
  • Leasingverträge
  • Zahlungsausfälle
  • Ratenzahlungsgeschäfte
  • Versandhandelskonten
  • Bank- und Girokonten
  • Kredite und Bürgschaften

Kriterien, die KEINE Rolle bei der Kreditwürdigkeit spielen, sind:

  • Gehalt
  • Vermögen
  • Familienstand
  • Nationalität
  • Religion
  • Informationen aus sozialen Netzwerken

Negativ auf den Score wirken sich gekündigte Girokonten oder Kredite, unbezahlte Rechnungen, ausstehende Raten sowie offene Forderungen aus. Auch wenn der Name einer Person in Schuldnerverzeichnissen oder Insolvenzbekanntmachungen auftaucht, kann sich dies negativ auf die Kreditwürdigkeit auswirken.

Wann muss man einen Schufa-Eintrag befürchten?

Wenn eine Zahlung nur einige Tage im Verzug ist oder Verbraucher eine einfache Zahlungserinnerung erhalten haben, wirkt sich dies nicht negativ auf den Schufa-Score aus. Somit können Verbraucher beruhigt sein, derartige Situationen werden der Schufa gar nicht gemeldet. Zudem darf eine unbezahlte Rechnung nur dann vermerkt werden, wenn zuvor zwei Mal gemahnt wurde. Das Unternehmen, welches die Mahnung ausgestellt hat, muss dies nachweisen können. Somit muss das jeweilige Unternehmen den Kunden informieren, dass eine Meldung bei der Schufa rausgeht, sobald nicht gezahlt wird. Die Schufa empfiehlt, bei solchen Forderungen zunächst schriftlich zu widersprechen.

Wie kann man eine Schufa-Auskunft erhalten?

Einmal jährlich können Verbraucher ihren Schufa-Score kostenlos einsehen. Dafür beantragen sie die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bei der Schufa. Diese findet man auf der Webseite ganz unten unter dem Button „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“. Hier klickt man auf „Datenkopie bestellen“. Danach betätigt man den Button „Jetzt beantragen“ und füllt die Felder mit persönlichen Informationen aus. Einige Tage später werden die persönlichen Daten dem Antragssteller per Post zugeschickt. Darin sind sämtliche Informationen zum Zahlungsverhalten einschließlich Verträge für Bankkonten, abgeschlossene Verträge, Kredite, Kreditkarten oder Ratenkäufe enthalten. Zusätzlich werden Informationen über Insolvenzverfahren, Bürgschaften oder zu betrügerischem Verhalten gespeichert.

Verbrauchern wird empfohlen, die Daten regelmäßig zu überprüfen, um gegebenenfalls Fehler oder fehlerhafte Daten zu erkennen und korrigieren zu können. Gespeicherte Daten können fehlerhaft, veraltet, unvollständig oder falsch sein und sollten daher immer kontrolliert werden.

So wird man negative Schufa-Einträge los

Wenn fehlerhafte Schufa-Daten entdeckt wurden, können diese Fehler korrigiert werden. Negative Einträge werden umgehend gelöscht, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Es liegt eine Personenverwechslung vor (z.B. falscher Name)
  • Der Eintrag ist unberechtigt (es wurde beispielsweise keine Mahnung geschickt)
  • Der Eintrag ist veraltet (der Eintrag ist länger als drei Jahre her)
  • Der Eintrag ist falsch (Rechnungen wurden bereits bezahlt)
  • Es tauchen Verträge auf, die gar nicht abgeschlossen wurden

Verbraucher werden gebeten, sich mit der Schufa und der jeweiligen Firma (mit welcher der Vertrag abgeschlossen wurde), auseinanderzusetzen. Um den falschen Eintrag bei der Schufa zu löschen, muss die jeweilige Firma diesen bei der Schufa widerrufen. Wer dabei auf Schwierigkeiten stößt, sollte einen Anwalt hinzuziehen oder sich an folgende Stellen wenden:

  • Datenschutzbehörden der Bundesländer: Auf der Seite www.bfdi.bund.de findet man passende Ansprechpartner.
  • Verbraucherzentralen: Diese geben Auskunft über die Schufa und ihr Scoring.
  • Ombudsmann: In Streitfällen können Schiedsstellen der Schufa weiterhelfen.

Wann ist ein Schufa-Score „gut“?

Ein guter Schufa-Score ist ein Score, der bei 95 Prozent oder höher liegt. Die Schufa rechnet dann mit einem geringen Risiko der Zahlungsunfähigkeit. Daraus resultieren eine hohe Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit, die die Schufa an besagte Unternehmen übermittelt. Ein idealer Schufa-Score liegt bei 97,5 Prozent oder höher.

Trotz umfangreicher Informationen ist nicht klar, wie sich der Schufa-Score errechnet. Wenn das Berechnungsmaß vollkommen offen liegen würde, bestünde laut Schufa die Gefahr, dass der Score manipuliert würde und keinen Wert mehr hätte. Somit bleibt die genaue mathematische Formel weiterhin unter Verschluss.

Fazit: Ein negativer Schufa-Score erschwert das wirtschaftliche Handeln. Allerdings gibt es zahlreiche Gründe, um einen negativen Schufa-Eintrag löschen zu lassen.

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