Das kann man gegen negative Schufa-Einträge tun

Schufa und andere Auskunfteien erfüllen einen wichtigen Zweck für Unternehmen, denn sie errechnen die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers. Für die Verbraucher kann ein negativer Schufa-Score jedoch weitreichende Folgen haben und einem Kredit oder einem Vertragsabschluss im Weg stehen. Aber was kann man dagegen tun?

Vermieter, Banken und sogar Mobilfunkanbieter verlangen in der Regel eine Bonitätsauskunft, bevor sie einen Vertrag oder Kredit abschließen beziehungsweise bewilligen. Oftmals wird diese von der Schufa – Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – vergeben. Wenn die Auskunft jedoch negativ ausfällt, werden Kreditanfragen abgelehnt oder Auto- und Handyverträge kommen nicht zu Stande. Daher lohnt es sich, die eigenen Schufa-Einträge regelmäßig zu kontrollieren, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen und gegebenenfalls frühzeitig Einspruch dagegen einreichen zu können.

Welche Auskunfteien gibt es in Deutschland?

Deutschlands größte und bekannteste Auskunftei im Bereich Privatkunden ist die Schufa. Die Aktiengesellschaft mit Sitz in Wiesbaden hat Vertragspartner vor allem in Form von Banken, Kreditinstituten, Telefonanbietern und Onlinehändlern. Nach Angaben der Schufa werden Daten von mehr als 68 Millionen Privatpersonen und rund 6,25 Millionen Unternehmen gesammelt und gespeichert. Diese Daten geben sie dann an circa 10.000 verschiedene Vertragspartner weiter, damit diese die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden adäquat beurteilen können.

Neben der Schufa gibt es auch noch zahlreiche andere Auskunfteien. Der Mitbewerber Crif GmbH verfügt beispielsweise über circa 56 Millionen gespeicherte Kundendaten. Die Auskunftei Creditreform legt ihren Schwerpunkt zum Beispiel auf die Prüfung von Kreditwürdigkeit bei Unternehmen. All diese Unternehmen verfolgen den gleichen Zweck und wollen die Bonität der Kunden transparent darstellen, um Zahlungsausfälle für Unternehmen zu vermeiden.

Was machen Auskunfteien?

Auskunfteien sammeln Daten von Verbrauchern und Unternehmen. Aus diesen Daten wird eine Kennzahl, ein sogenannter Score ermittelt. Die Auskunftei berechnet demnach mit der Abfrage bestimmter zahlungsrelevanter Angaben eine individuelle Wahrscheinlichkeit für das zukünftige Zahlungsverhalten eines potenziellen Kunden. Diesen Score können Unternehmen abrufen und entscheiden, wie hoch das finanzielle Risiko durch den Vertragsabschluss oder die Kreditvergabe eines Kunden ist.

Die Daten werden beispielsweise aus Bankkonten, Kreditkarten, Leasingverträgen, Mobilfunkkonten, Ratenzahlungsgeschäfte, Kredite und Bürgschaften gewonnen. Dazu werden auch Zahlungsstörungen oder Kündigungen einbezogen. Im Laufe der Zeit kann sich der jeweilige Score verändern.

Wie kann man von negativen Einträgen bei der Schufa erfahren?

Über negative Einträge werden Verbraucher nicht informiert. Vielmehr müssen sich Verbraucher bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei melden und eine Datenkopie gemäß Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beantragen. Verbraucher können einmal jährlich kostenlos auf diese Informationen zugreifen. Daher wird empfohlen, die Datenkopie regelmäßig einzuholen. Insbesondere dann, wenn man einen Kredit anfragen oder einen Vertrag abschließen möchte, sollten die Einträge vorher eingesehen und überprüft werden. Durch die Kontrolle besteht auch die Möglichkeit, fehlerhafte Einträge zu erkennen und korrigieren zu lassen. Dies verringert das Risiko von bösen Überraschungen beim gewünschten Vertragsabschluss und ungewünschte, zeitliche Verzögerungen.

Was kann man gegen negative Einträge tun?

Negativ-Einträge bei der Schufa resultieren oftmals aus unbezahlten Rechnungen oder Krediten. Auch gekündigte Girokonten mit unbezahlten Dispokrediten können Gründe für die negativen Einträge sein. Daher wird empfohlen, die Daten in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren. Möglicherweise wird eine bereits bezahlte Rechnung als unbezahlt vermerkt. Zudem kann auch der Name verwechselt oder die Daten können falsch eingetragen werden.

Wichtig: Eine unbezahlte Rechnung darf nur dann vermerkt werden, wenn zuvor zweimal gemahnt wurde. Das Unternehmen, welches die Mahnung ausgestellt hat, muss dies nachweisen.

Wenn Verbraucher Einträge für fehlerhaft oder falsch halten, können sie sich telefonisch bei der Schufa melden. Die Schufa hält dann Rücksprache mit dem Unternehmen, welches den Eintrag veranlasst hat. Wenn es sich tatsächlich um einen fehlerhaften Eintrag handelt, wird der Fehler umgehend korrigiert.

Verbraucher können sich alternativ aber auch sofort an das Unternehmen wenden, welches den negativen Eintrag veranlasst hat. Wenn die jeweilige Firma den Widerruf des Eintrags ablehnt, sollten Verbraucher einen Anwalt hinzuziehen.

Werden Negativ-Einträge gelöscht?

Ja, negative Einträge können auch wieder gelöscht werden. Wenn eine offene Rechnung letztendlich doch bezahlt wird, wird der Schufa-Eintrag genau nach drei Jahren wieder gelöscht.

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