Hilfe, ich habe einen fehlerhaften Schufa-Eintrag – Was kann ich tun?

Nicht selten kommt es zu falschen oder fehlerhaften Negativ-Einträgen der Schufa, was verheerende Folgen für Verbraucher*innen haben kann. Ein falscher Schufa-Eintrag bedeutet nicht nur einen größeren Aufwand durch die Beantragung der Löschung, sondern dieser kann zu einer Kreditabsage sowie Verweigerungen von Kaufverträgen kommen. Die angeblich mangelnde Bonität kann sogar zu Ablehnungen von Mietverträgen führen. Potenzielle Folgen sind schwerwiegend, woraus sich ein hohes Interesse für die Verbraucher ergibt, fehlerhafte Schufa-Einträge zu finden und rechtssicher löschen zu lassen.

Was ist die „Schufa“ eigentlich?

Die Schufa ist eine deutsche Auskunftei, welche Informationen bezüglich der Kreditwürdigkeit von erwerbsfähigen Personen speichert und sammelt. Unternehmen oder Institutionen können bei Bedarf diese Informationen von der Schufa einholen, um sich gegen das Risiko von Zahlungsausfällen (beispielsweise im Falle eines neuen Kredits) zu schützen und sich über die generelle Bonität der (Neu-)Kunden zu informieren.

Wie können fehlerhafte Schufa-Einträge erkannt werden?

Im Volksmund heißt es „Vorsorge ist besser als Nachsorge“. Dies gilt auch in Bezug auf fehlerhafte Schufa-Einträge. Viele Menschen bemerken fehlerhafte Negativ-Einträge leider erst dann, wenn ihnen die Ratenzahlung, ein Mietvertrag oder der Mobilfunkvertrag nicht gewährt werden. Damit die schlimmsten Befürchtungen gar nicht erst wahr werden, sollten Verbraucher regelmäßig Auskunft über ihre eigenen Schufa-Einträge anfordern. Einmal jährlich besteht die Möglichkeit, die Informationen in einer Übersicht kostenlos einzusehen und zu prüfen. Somit können Fehler oder Ungereimtheiten rechtzeitig erkannt und behoben werden.

Was passiert bei falschen Schufa-Einträgen?

Wer tatsächlich einen falschen Eintrag entdeckt, kann diesen korrigieren oder löschen lassen. Dazu muss der Betroffene allerdings nachweisen können, dass die Daten zu Unrecht oder falsch gespeichert wurden.

Welche Gründe gibt es für falsche Einträge?

Neben falschen oder unberechtigten Daten können diese auch schlichtweg veraltet sein. Zugleich kommt es immer wieder zu Verwechslungen, sodass die Daten einem anderen Verbraucher zugeteilt werden. Typische Probleme bei den Schufa-Einträgen gibt es hier.

Falscher Eintrag

Wenn Unternehmen oder Institutionen falsche Daten an die Schufa weitergeben, sind diese verpflichtet, die fehlerhaften Einträge umgehend zu löschen und zu korrigieren. Sofern beispielsweise eine offene Forderung in der Schufa vermerkt wurde, obwohl dieser Betrag bereits beglichen wurde, muss der Eintrag umgehend gelöscht werden. Im Falle eines Falscheintrags sollten sich Betroffene direkt an das Unternehmen wenden, welches den Vermerk unberechtigterweise bei der Auskunftei veranlasst hat. Verbraucher sollten beachten, dass präzise formuliert werden soll, warum die eingetragenen Daten Fehler beinhalten. Zusätzlich sollten Nachweise übermittelt werden, welche die Richtigstellung belegen. Dazu gehört zum Beispiel die Bestätigung eines getilgten Kredits. Gleichzeitig sollte eine Löschungsfrist oder Korrektur des Eintrags gesetzt werden.

Good to know: Unternehmen sind verpflichtet, nachträgliche Änderungen, wie das Begleichen einer Forderung oder die Kündigung eines Vertrags, binnen eines Monats der Schufa mitzuteilen. Zudem sollte die Schufa kontaktiert werden, um Missverständnisse aufzudecken und richtigzustellen. Die Schufa ist verpflichtet, falsch eingetragene Daten umgehend zu korrigieren. Kein Verbraucher muss somit tatenlos zusehen, wenn falsche Schufa-Einträge das Leben beeinträchtigen und den wirtschaftlichen Handlungsspielraum verkleinern.

Veraltete Einträge

Der Zeitpunkt einer Löschung von Schufa-Einträgen richtet sich nach der sogenannten Löschfrist. Dabei wird zwischen drei verschiedenen Formen unterschieden, die im Folgenden vorgestellt werden.

Sofortige Löschung: Wenn eine Schufa-Eintragung falsch ist und dies nachgewiesen werden konnte, muss der Eintrag gelöscht werden.

Löschung nach einem Jahr: Nach zwölf Monaten müssen Informationsabfragen sowie getätigte Kreditanfragen von anderen Unternehmen über den Verbraucher gelöscht werden.

Löschung nach drei Jahren: Alle Informationen über abgeschlossene Inkasso- oder Mahnverfahren, bereits abbezahlte Kredite oder zur Insolvenz bzw. Restschuldbefreiung sind nach drei Jahren zu löschen.

Achtung: Wer einen veralteten Schufa-Eintrag (nach Ablauf der Löschungsfrist) entdeckt, sollte sich direkt an die Schufa wenden, um die Löschung schnellstmöglich zu veranlassen. In der Zeit, in der die Eintragung auf Korrektheit überprüft wird, muss die Schufa diesen Eintrag sperren und darf diesen nicht an andere Vertragspartner wie Banken oder Unternehmen übermitteln.

Personenverwechslung

In einigen Fällen kommt es vor, dass die Schufa den Namen sowie die Anschrift einer Person verwechselt, sodass die Negativ-Einträge dem falschen Verbraucher zugeordnet werden. In diesem Fall sollten sich Betroffene umgehend an die Auskunftei wenden, um die Daten korrigieren und die Negativ-Einträge löschen zu lassen. Denn eine Personenverwechslung kann im 21. Jahrhundert schnell aufgeklärt werden.

Gibt es Schadensersatz bei fehlerhaften oder falschen Schufa-Einträgen?

Wenn Unternehmen der Schufa falsche Daten übermitteln und dadurch finanzielle Nachteile für den Verbraucher entstehen (ein Mietvertrag wurde abgelehnt oder ein Kredit nicht gewährt), kann dieser entsprechender Schadensersatz gegen das Unternehmen bei der zuständigen Gerichtsbarkeit fordern.

Was passiert, wenn die Schufa die Löschung des falschen Eintrags verweigert?

Weigert sich die Schufa, den Eintrag zu korrigieren oder zu löschen, sollte anwaltliche Beratung eingeholt werden. Ein Rechtsanwalt kann beurteilen, ob ein rechtmäßiger Anspruch auf Löschung besteht und bei der Durchsetzung des Anspruchs helfen.

Sollte ein Unternehmen fehlerhafte Daten an die Schufa weitergegeben haben, eignet sich ebenfalls anwaltliche Hilfe. Die zuständigen Rechtsanwälte nehmen Kontakt mit dem jeweiligen Unternehmen auf und prüfen, ob gerichtliche Schritte gegen das Unternehmen oder die Schufa eingeleitet werden müssen.

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