SCHUFA FAQ – häufige Fragen rund um die SCHUFA

Die meisten Verbraucher verbinden die SCHUFA mit negativen Einträgen und der erschwerten Möglichkeit, einen Kredit aufzunehmen. Negative Assoziationen sind an der Tagesordnung. Negative SCHUFA-Einträge erschweren das Leben und den finanziellen Alltag. Grundsätzlich ist es richtig, dass die SCHUFA für einige Verbraucher mit schlechter Bonität ein Hindernis darstellen kann. Doch darüber hinaus gibt es Finanzprodukte, deren erfolgreiche Beantragung auch ohne SCHUFA möglich ist.

Fragen über Fragen – dies trifft auf den Umgang mit der SCHUFA zu. Was die SCHUFA eigentlich ist und welche Informationen dort gespeichert werden, erfahren Sie im Folgenden. Ferner erfahren Sie, welche Alternativen es zu Krediten oder Konten mit obligatorischer SCHUFA-Abfrage kommt. Ist ein SCHUFA Eintrag immer negativ oder gibt es auch positive Vorzüge? Und was ist eigentlich dieser SCHUFA Score?

Wir beantworten Ihnen im Folgenden die wichtigsten Fragen rund um die SCHUFA und deren Auskunft. Bei uns erfahren Sie alles Wissenswerte, sodass Sie fortan im Umgang mit der SCHUFA mit Sicherheit und Wissen punkten können. Unberechtigte Sorgen oder Vorurteile gehören fortan der Vergangenheit an. In Zukunft wissen Sie, wie die SCHUFA an Ihre Daten kommt, wie lange sie diese speichert und an wen die Daten ggf. weitergeleitet werden.

Sie haben Fragen zur SCHUFA? – wir die passenden Antworten!

Die SCHUFA ist die Abkürzung für die Schufa Holding AG. Diese ist das in Deutschland führende Institut für kreditrelevante Informationen. Dabei bedeutet SCHUFA „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Derartige Auskunfteien sammeln relevante Daten über Privatpersonen und Unternehmen, die Aufschluss über Zahlungsfähigkeit und Bonität geben können.

Bei der SCHUFA-Auskunft handelt es sich um die Abfrage eines Finanzinstituts zu einer bestimmten Person. Die SCHUFA Auskunft ist in verschiedenen Situationen im Leben bedeutsam, beispielsweise häufig beim Antrag auf einen Kredit oder dem Abschluss eines Leasings- und Ratenzahlungsvertrags. Die Unternehmen haben dann ein Interesse daran, zu evaluieren, ob der Vertragspartner kreditwürdig und zahlungsfähig ist. Anhand der bisherigen Verhaltensweisen und des Zahlungsverhaltens in der Vergangenheit können die Unternehmen durch die SCHUFA-Auskunft die Zahlungsfähigkeit abschätzen.

Häufig wird der SCHUFA Eintrag mit negativen Aspekten assoziiert. Ein SCHUFA-Eintrag ist jedoch nicht gleich negativ. Der Großteil aller Erwachsenen hat einen Eintrag bei der SCHUFA aufgrund einer Kontoeröffnung, einer Kreditkarte oder eines Vertragsabschlusses. Die Mehrheit dieser SCHUFA-Einträge ist positiv. Negative Einträge gibt es demgegenüber, wenn die Verbraucher die Vertragsbedingungen missachten und es zu Zahlungsausfällen kommt.

Zur Bewertung der Bonität und Kreditwürdigkeit benötigt die SCHUFA unterschiedliche Daten. Demnach werden alle personenbezogenen Daten aus Vertragsinformationen gespeichert. Die Vertragspartner übergeben die Daten an die SCHUFA. Eine Unterscheidung findet in Positiv- und Negativmerkmale statt. Positivmerkmale basieren auf vertragsgemäßem Handeln, während die Missachtung vertraglicher Regelungen zu Negativmerkmalen führt.

Die SCHUFA erhebt die relevanten Daten nicht selbst. Eine Eigenrecherche findet nur bedingt statt, indem die SCHUFA die öffentlichen Schuldnerverzeichnisse nimmt und deren Eintragungen nutzt, um die eigene Sammlung von Daten zu erweitern. Den Großteil der Informationen bezieht die SCHUFA von den Vertragspartnern. Dies sind insbesondere Kredit- und Finanzinstitute, die ihre Daten an die SCHUFA abliefern.

Die Vertragspartner der SCHUFA sind diejenigen Unternehmen und Institute, welche die SCHUFA einerseits mit Daten versorgen und andererseits eine SCHUFA Auskunft bei berechtigtem Interesse einholen dürfen. Dazu zählen insbesondere Banken, Versandhäuser und Telekommunikationsunternehmen. Das berechtigte Interesse, das zur SCHUFA Auskunft der Vertragspartner berechtigt, liegt meist dann vor, wenn Unternehmen in Vorleistung gehen und somit ein wirtschaftliches Risiko entsteht.

Zunächst können all diejenigen Institutionen in Deutschland eine Auskunft von der SCHUFA einholen, die die SCHUFA auch mit den relevanten Daten versorgen. Grundsätzlich sind nur diese SCHUFA-Vertragspartner zur Auskunft berechtigt. Zudem ist es jedoch auch möglich, eine SCHUFA-Auskunft einzuholen, wenn der Kunde dazu sein Einverständnis erklärt. Der Kunde muss die sogenannte SCHUFA-Klausel unterschreiben, welche bei vielen Rechtsgeschäften und Verträgen ein unabdingbares Erfordernis darstellt.

Die SCHUFA-Klausel bekommt beim Abschluss verschiedener Verträge Bedeutung. Dabei berechtigt die SCHUFA-Klausel zur Auskunft bei der SCHUFA. Wer ein Girokonto eröffnen oder eine Kreditkarte beantragen möchte, muss fast immer die SCHUFA-Klausel unterzeichnen. Ausnahme sind die Kredite trotz SCHUFA, bei denen dies nicht notwendig ist. Der Verbraucher berechtigt mit seiner Unterschrift die Finanzinstitute zu zwei Dingen: auf der einen Seite darf das Finanzinstitut eine Auskunft bei der SCHUFA über den Verbraucher einholen. Darüber hinaus ist auch die Übermittlung der neuen Daten an die SCHUFA erlaubt.

Die SCHUFA stellt für die Verbraucher und Institute verschiedene Pakete zur Verfügung. Zudem ist die Auskunft über die gespeicherten Daten für jeden Verbraucher selbst möglich. Die sogenannte Eigenauskunft ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz einmal pro Jahr kostenlos. Für weitere Abfragen werden vergleichsweise hohe Gebühren fällig. Die Kosten für die SCHUFA-Auskunft für ein Kreditinstitut sind nicht öffentlich bekannt, diese übernimmt jedoch das Finanzinstitut. Der Verbraucher muss beim Vertragsabschluss keine zusätzlichen Kosten für die SCHUFA-Auskunft zahlen.

Die sogenannte Bonitätsauskunft ist häufig die entscheidende Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrags. Bei der Kontoeröffnung einer Bank, dem Abschluss eines Mietvertrags oder einer Leasing-Vereinbarung ist die Bonitätsauskunft durch den Vertragspartner oftmals obligatorisch. Die Bonitätsauskunft dient dabei der Absicherung vor Zahlungsausfällen durch eine fundierte Überprüfung des Vertragspartners. Häufig wird diese Auskunft über die Bonität bei der SCHUFA eingeholt.

Bei der SCHUFA gibt es nicht nur den einen Score. Wenn der sogenannte SCHUFA-Score Mittelpunkt eines Gesprächs ist, geht es hier in der Regel um den Basisscore. Der Basisscore gibt Aufschluss über die Bonität und Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers und ist somit beim Abschluss von Kreditgeschäften entscheidend. Die Finanzinstitute können somit die Zahlungsfähigkeit des Kunden besser einschätzen. Zusätzlich zum Basisscore gibt es den sogenannten SCHUFA-Branchenscore. Dieser Wert gibt dem jeweiligen Geschäftspartner der SCHUFA Holding AG darüber Aufschluss, welches wirtschaftliche Risiko in der spezifischen Branche des Unternehmens vorhanden ist.

Desto höher der Score bei der SCHUFA ist, desto geringer ist das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit. Der SCHUFA-Score liegt zwischen 0 und 100. Der maximale Wert ist 100, der schlechteste Wert 0. Ein Wert zwischen 95 und 100 gilt als guter Score. Eine Berechnung des SCHUFA-Scores erfolgt alle drei Monate neu. Damit geht die SCHUFA Holding AG auf Nummer sicher, dass immer aktuelle Informationen zur Verfügung stehen. Die regelmäßige Berechnung erfolgt aus zahlreichen Aspekten.

Verschiedene Faktoren spielen für die Berechnung des SCHUFA-Scores eine Rolle. Dazu gehören beispielsweise aktive Bankkonten oder offene Kredite. Bei der Speicherung der Daten und deren Auswertung finden diese Negativmerkmale Berücksichtigung. Nicht vertragsgemäßes Handeln oder ein Zahlungsverzug führen zu einem negativen SCHUFA-Score. Desto geringer der SCHUFA Score ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Zahlungsunfähigkeit.

Zunächst ist es für Verbraucher ratsam, eine kostenlose Eigenauskunft der SCHUFA zu holen. Hier sehen die Verbraucher, wie die eigene SCHUFA-Situation aussieht und ob Verbesserungsbedarf herrscht. Eine Prüfung der sämtlichen Einträge ist notwendig. Unwahre Informationen können den Score negativ beeinflussen. Dann müssen die Verbraucher Widerspruch gegen den Eintrag einlegen respektive die Korrektur beantragen. Aktiv können die Verbraucher den SCHUFA-Score positiv beeinflussen und verbessern, indem sie überflüssige Konten und Kredite kündigen und somit das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit reduzieren.

Dies hängt davon ab, um welche Informationen es sich handelt. Bei spezifischen Vertragsinformationen erfolgt die Löschung häufig unmittelbar nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen und Verbraucher. Dies trifft auch auf die Auflösung eines Girokontos zu. Andere Daten werden demgegenüber einige Jahre lang gespeichert. Bei der SCHUFA bekommt man einen Überblick über die Löschfristen eines jeden SCHUFA-Eintrags.
Leider kommt es durchaus vor, dass die SCHUFA Holding AG falsche oder veraltete Informationen speichert. Nicht immer sind die Daten auf dem neuesten Stand. Da Fehler und veraltete Informationen große Probleme bei einem neuen Vertrag oder Kredit bereiten können, empfiehlt sich stets eine kostenlose Selbstauskunft und Prüfung des eigenen SCHUFA-Eintrags. Bei einem fehlerhaften Eintrag in der SCHUFA müssen Verbraucher dem Eintrag widersprechen und daraufhin die Löschung bzw. Korrektur verlangen. Dies ist einfach mithilfe von Musterformularen möglich.

Finanzinstitute machen eine SCHUFA-Abfrage obligatorisch bei der Eröffnung eines Kontos. Dies trifft auf die meisten Banken zu. Traditionelle Banken bevorzugen Neukunden, die über eine gute Bonität aufweisen. Diese Kunden sind für die Banken schlichtweg attraktiver, die Wahrscheinlichkeit lukrativer Folgeaufträge steigt. Aus diesem Grund führen die Banken eine SCHUFA-Abfrage durch, der der Verbraucher im Zuge des Vertrags mit der SCHUFA-Klausel zustimmt. Falls der Kunde die Unterzeichnung der Klausel verweigert, erhält dieser meistens kein Girokonto. Das Gleiche gilt bei einem negativen Schufa-Score. Jedoch gibt es einige Anbieter, die schufafreie Konten für Privat- und Geschäftskunden anbieten.

Ebenfalls ist die SCHUFA-Bonitätsauskunft bei der Wohnungssuche bedeutsam. Viele Vermieter verlangen eine SCHUFA-Eigenauskunft, um sich wirtschaftlich abzusichern. Die Vermieter wollen kein Risiko eingehen und prüfen die Zuverlässigkeit des Mieters. Mit der Bonitätsauskunft können diese feststellen, wie sich der Wohnungsinteressierte bei Ratenverträgen und in ähnlichen Situationen verhält. Der SCHUFA-Score beeinflusst somit die Chancen auf einen Mietvertrag.

Wer einen negativen SCHUFA-Score aufweist, hat es häufig schwer, Geld zu bekommen. Vor der Vergabe von Krediten prüfen viele Banken via SCHUFA die Bonität der Person. Mittlerweile gibt es jedoch zuverlässige Kreditinstitute, die einen Kredit trotz SCHUFA anbieten. Wer aufgrund einer schlechten Bonität keinen Kredit bei der Hausbank kommt, kann auf andere Finanzdienstleister ausweichen.

Ein schufafreies Girokonto ist für diejenigen Personen von Interesse, die finanzielle Schwierigkeiten oder eine schlechte Bonität haben. Bei einem negativen SCHUFA-Score lehnen viele Banken die Eröffnung eines Girokontos ab. Allerdings gibt andere Institute wie beispielsweise Paycenter, die mit einem Konto ohne SCHUFA-Auskunft werben. Derartige Kontenmodelle sind für die Verbraucher genau das Richtige, da diese somit am bargeldlosen Zahlungsverkehr partizipieren können. Ein Girokonto ist zwingend notwendig für die Mehrheit der Menschen. Die speziellen Kreditinstitute verzichten auf die Prüfung der Bonität und bieten sogenannte Girokonten auf Guthabenbasis an. Hier besteht kein Risiko für die Bank, da die Nutzung nur mit dem eigenen Guthaben möglich ist.

Wir freuen uns auf deine Gedanken

Hinterlasse einen Kommentar

OhneSchufa.info
Logo